I. Geltungsbereich

1. Es gelten nur diese Geschäftsbedingungen; davon abweichende oder anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, ausgenommen bei vorheriger schriftlicher Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen behalten selbst dann ihre Gültigkeit, falls wir bei Kenntnis der abweichenden oder anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden ohne Vorbehalt die Lieferung von Dienstleistungen oder Waren durchführen.
2. Von der Netzwerk Vertriebs & Service GmbH werden unter anderem nachstehende Waren und Dienstleistungen geliefert:

- IT-Consulting
- IT-Training
- IT-Projektmanagement
- Hard- & Software
- Entwicklung & Implementierung
- Webservices

3. Der Umfang der jeweiligen Dienstleistungen und Waren sind aus dem betreffenden Angebot bzw. Pflichtenheft ersichtlich.

II. Angebot & zugehörige Unterlagen

1. Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Inhalten der von uns abgegebenen Angebote behalten wir uns vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden.
2. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, sofern nicht im Angebot selbst ausdrücklich anders vermerkt.

III. Preise, Zahlungsbedingungen & Vergütung

1. Bei Lieferung von Hard- & Software ist der Betrag bei Erhalt sofort fällig.
2. Dienstleistungen werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt. Davon abweichende Regelungen sind in der entsprechenden Projektvereinbarung oder dem vorausgegangenen Angebot schriftlich fixiert; bei Berechnung nach entstandenem Aufwand ist eine monatliche Abrechnung möglich.
3. Die Überschreitung von Zahlungszielen berechtigt die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz.
4. Voraussetzung für Skontoabzug ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
5. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten; diese wird separat in der Rechnung aufgeführt in der aktuellen gesetzlichen Höhe.
6. Die Zahlung gelieferter Hardware ist auch dann sofort fällig, wenn in Zusammenhang stehende Dienstleistungen noch nicht oder unvollständig erbracht wurden.
7. Aufrechnungen darf der Kunde nur bei unbestrittenen oder auf dem Rechtswege festgestellten Forderungen vornehmen.
8. Die Berechnung von Spesen und Reisekosten werden gemäß den im Angebot genannten Konditionen abgerechnet.
9. Erfolgt von Kundenseite im Rahmen eines Auftrags eine Erweiterung oder Änderung, so kann die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH eine Anpassung der zuvor festgelegten Vergütung vornehmen. Ferner kann eine entsprechende Verschiebung der vereinbarten Abnahme- und Endtermine eintreten.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Netzwerk Vertriebs & Service GmbH.
2. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht zur Rücknahme nach Mahnung vor; der Kunde ist dabei zur Herausgabe der gelieferten Waren verpflichtet.
3. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die gelieferten Waren nicht verpfänden oder Dritten übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, Beschlagnahmungen oder Pfändungen uns gegenüber anzuzeigen und alle diesbezüglichen Informationen uns zur Wahrung unserer Rechte zukommen zu lassen.
4. Durch weitergehende Verarbeitung und Erweiterung mit Fremdgegenständen der von uns gelieferten Waren entsteht ein Miteigentumsrecht der Netzwerk Vertriebs & Service GmbH am entstandenen Gegenstand im Verhältnis der jeweiligen Werte.
5. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der gelieferten Waren und zur ausreichenden Versicherung gegen Diebstahl sowie Feuer- und Wasserschäden verpflichtet.

V. Lieferfristen

1. Die Dauer der jeweiligen Lieferfristen wird im zugehörigen Angebot geregelt.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bei uns, nicht jedoch vor allen vom Kunden zu liefernden Genehmigungen, Anzahlungen, Unterlagen und Freigaben.
3. Bei unvorhersehbaren und außerhalb unseres Willens liegenden Ereignissen wie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Naturkatastrophen verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse. Der Kunde wird beim Eintreten solcher Umstände von uns so früh wie irgend möglich benachrichtigt.
4. Schadensansprüche bei Überschreiten der Lieferfrist sind ausgeschlossen; der Kunde kann in diesem Falle vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung zurücktreten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bestehen. 5. Innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen sind Teillieferungen zulässig, sofern dadurch keine Gebrauchsnachteile entstehen. 6. Kommt der Kunde vereinbarten Mitwirkungsleistungen nicht oder mangelhaft nach, erlischt die Gültigkeit der zugesagten Lieferfristen; die Berechnung der dadurch entstandenen Kosten behalten wir uns vor.

VI. Mängel & Gewährleistung

1. Der Kunde ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige von Mängeln uns gegenüber verpflichtet. 2. Ansprüche aus Mängeln verjähren nach einem Zeitraum von 12 Monaten; dies gilt nicht, sofern § 479, Abs.1 BGB anderweitige Bestimmungen vorsieht.
3. Im Falle einer Gewährleistungspflicht kann die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH durch Nachbesserung oder Nachlieferung die vorliegenden Mängel entfernen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Im Mängelfall darf der Kunde Zahlungen nur in einem angemessenen Umfang zum aufgetretenen Mangel zurückhalten; dabei darf kein Zweifel an der Berechtigung bestehen. Bei unrechtmäßiger Anzeige von Mängeln behalten wir uns das Recht vor, uns entstandene Aufwendungen vom Kunden einzufordern.
5. Im Gewährleistungsfall ist uns immer Gelegenheit – innerhalb eines ausreichenden Zeitraums – zur Nacherfüllung zu geben; bei Fehlschlag der Nacherfüllung kann der Kunde eine Minderung einfordern oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Ansprüche im Mängelfall liegen nicht vor bei lediglich geringfügiger Beeinträchtigung der Nutzbarkeit, natürlichen Abnutzungen oder Mängeln, die durch fehlerhafte Behandlung, übermäßiger Benutzung oder ungeeigneter Betriebsmittel beim Kunden entstanden sind.

VII. Haftung & Schadensersatzansprüche

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, unabhängig vom Rechtsgrund; dies gilt insbesondere bei Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung.
2. Ausgenommen davon sind zwingende Haftungsgründe:

- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
- bei Zusicherung für das Vorhandensein einer Eigenschaft.
- bei sämtlichen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die eine Gefährdung des Vertragszwecks darstellen.

3. Der Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, aus den Vertragseigenschaften hervorgehenden Schaden begrenzt; ausgenommen hiervon sind oben genannte zwingende Haftungsgründe.
4. Verdeckte Mängel sind von der Haftung ausgeschlossen.

VIII. Schutzrechtsverletzungen & Urheberrechte

1. Bei Vorliegen von Schutzrechtsverletzungen Dritter wird die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH die erbrachten Leistungen auf eigene Kosten und Wahl in eine solche Form abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt; ferner behalten wir uns die Möglichkeiten vor, dem Kunden das Nutzungsrecht zu verschaffen oder die erbrachten Leistungen durch Rückzahlung der vereinbarten Vergütung zurückzunehmen.
2. Die unter Ziffer 1 genannten Verpflichtungen gelten nur, wenn der Kunde uns unverzüglich schriftlich auf Ansprüche Dritter hinweist, keine Anerkennung einer Schutzrechtsverletzung abgibt sowie alle Gegenmaßnahmen uns vorbehalten bleiben. Bei Einstellung der Nutzung der Ware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass dadurch keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung eintritt.
3. Etwaige Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat; wir haften insbesondere nicht bei Schutzrechtsverletzungen, die durch vom Kunden gelieferte Unterlagen bzw. Informationen zustande gekommen sind

IX. Nutzungsrecht

1. Die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH gewährt dem Kunden an den für Ihn erstellten Softwareprodukten, nachdem die vollständige Zahlung gemäß Vertrag oder Auftragsbestätigung eingegangen ist, das einfache, zeitlich nicht begrenzte und nicht ausschließliche Recht zur vereinbarten Nutzung ein. Der Umfang der Nutzung ist im Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag festgelegt.
2. Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Netzwerk Vertriebs & Service GmbH zulässig.
3. Copyrightzeichen, Schutzrechtvermerke und sonstige Markenzeichen der Netzwerk Vertriebs & Service GmbH dürfen nicht entfernt werden.
4. Der Kunde darf die für Ihn erstellte Software nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben; Mitarbeiter des Kunden fallen nicht darunter.
5. Der Kunde verpflichtet sich bei Zuwiderhandlung für jeden Fall zur Zahlung einer Vertragsstrafe von jeweils 10.000,- €.

X. Vertraulichkeit & Datenschutz

1. Die Vertragspartner sind zur vertraulichen Behandlung aller im Laufe der Geschäftsbeziehung anfallenden Unterlagen und Informationen verpflichtet.
2. Persönliche Daten des Kunden werden zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gespeichert und bearbeitet; die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union finden Anwendung.

XI. Erfüllungsort & Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Leonberg.
2. Auch bei ausländischem Firmensitz des Kunden findet lediglich deutsches Recht Anwendung; davon ausgeschlossen sind Gesetze bezüglich des internationalen Kaufs beweglicher Güter.
3. Die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH ist zur Klage am Hauptsitz des Kunden berechtigt.
4. Klage bei allen Rechtsstreitigkeiten ist beim Amtsgericht Leonberg zu erheben.

XII. Sonstige Bestimmungen

1. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Der Kunde und die Netzwerk Vertriebs & Service GmbH einigen sich bei Eintritt dieses Falls auf Bestimmungen, die den unwirksamen im Inhalt möglichst nahe kommen.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zum Inkrafttreten der Schriftform; dies ist ebenfalls bei Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis der Fall.
3. Diesen Bedingungen entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden wird nachdrücklich widersprochen. Diese verpflichten uns auch nicht bei Unterlassung eines nochmaligen Widerspruchs unsererseits.
4. Recht- und Pflichtübertragungen des Kunden hinsichtlich des mit uns bestehenden Vertrags bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses.

Netzwerk Vertriebs & Service GmbH, Stand Januar 2014